Lebensversicherung: Keine Ratenzahlung beim Verkauf
(Auszug aus einer Pressemeldung der Süddeutschen Zeitung vom 29.08.2011)
Wer seine Kapitallebensversicherung verkaufen will, sollte auf die Konditionen des Kaufvertrages achten. Ratsam sei es, sich den Rückkaufwert der Police auf einen Schlag auszahlen zu lassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Denn bei einer Ratenzahlung verliere der Kunde im Fall der Insolvenz des Aufkäufers möglicherweise einen Teil seines Geldes. Selbst wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt, sei nicht mit hohen Rückzahlungsquoten zu rechnen.
Bleiben die vereinbarten Raten aus, sollten die Betroffenen gegenüber dem Aufkäufer die Einhaltung des Vertrages anmahnen. Werde dann weiterhin kein Geld überwiesen, könne die Gesellschaft am Ende auf Zahlung verklagt werden. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt vor dubiosen Anbietern auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Der Markt sei in den vergangenen Jahren deutlich geschrumpft: Lag der Wert der gehandelten Policen 2007 noch bei rund 1,4 Milliarden Euro, wurden 2010 nur noch Policen im Wert von 160 Millionen Euro gehandelt.
Viele seriöse Aufkäufer hätten sich zurückgezogen, erklärt der GDV. Das ursprüngliche Konzept - die Auszahlung einer Gesamtsumme deutlich über dem Rückkaufswert - werde heute kaum noch angeboten. Kunden, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ihre Verträge nicht weiterführen wollen, könnten diese alternativ auch beitragsfrei stellen lassen.








